Kategorie — Forderungsmanagement

Mahnverfahren

 

Mit einem neuen Gesetz (ley 13/2009 de noviembre de 2009) wird der in Spanien geltende Höchstbetrag zur Einleitung des Mahnverfahrens in Spanien von EUR 30.000,00 auf EUR 250.000,00 erhöht. In der Präambel des besagten Gesetze wird zwar eine Erhöhnung auf EUR 150.000,00 genannt, doch wird mit Art. 371 des besagten Gesetzes der Betrag des einschlägigen Artikels 812 der spanischen Zivilprozessordnung (LEC) auf EUR 250.000,00 erhöht. Sofern nicht noch eine nachträgliche Korrektur erfolgen sollte, ist m.E. von diesem Betrag auszugehen. Die Gesetzesänderung findet ab dem 04.05.2010 Anwendung.

 

Dies ist eine gute Nachricht für Gläubiger; sie können nunmehr das Mahnverfahren auch bei hohen Forderungen einleiten und so in Spanien das langwierige ordentlich Gerichtsverfahren vermeiden. Der Unterschied bei Kosten und Verfahrensdauer zwischen einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess ist erheblich.

 

Diciembre 7, 2009   0 Kommentar

Krise auch im Sektor der Erneuerbaren Energien

 



In Spanien macht die Wirtschaftskrise auch nicht vor dem noch vor Kurzem boomenden Solarmarkt halt.
 
Aufgrund der verweigerten Prolongation der Kreditlinien sah sich der Vorstand der Sunline AG, ein deutscher Systemanbieter für Solartechnik, gezwungen, Insolvenzantrag beim Amtsgericht Fürth zu stellen. Die Probleme rühren anscheinend daher, dass Sunline in Spanien zwar grosse Photovoltaik-Kraftwerke baute, der Solarstrom jedoch nicht zügig ins dortige Netz eingespeist wurde. Dadurch entstanden hohe Einnahmeausfälle.
 
Das vorzeitige Auslaufen der alten Einspeisevergütung in Spanien Ende September 2008 macht das Unternehmen zusätzlich für die Schräglage verantwortlich. Lag der Umsatz des 2005 an die Börse gegangenen Unternehmens 2006 noch bei knapp 50 Millionen Euro, konnte dieses Umsatzvolumen dank der spanischen Großaufträge 2008 bereits im ersten Halbjahr eingefahren werden. Bei der Hauptversammlung im vergangenen Juli wurde deshalb noch mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro gerechnet. Dieser Aufschwung fand durch den Rückzug des Investors ein jähes Ende. Der Sunline-Vorstand hält angesichts der drohenden Liquiditätsprobleme durch die Kreditlinienkürzung die Fortführung der Unternehmenstätigkeit für gefährdet.
 
Diese Nachricht ist ein kleiner Schock für die Branche; sah man sich doch durch die politische Unterstützung des Sektors in den letzten Jahren als relativ gut für die Krise gewappnet.

 

 

Mayo 28, 2009   0 Kommentar

Neues Insolvenzgesetz in Spanien

Das spanische Justizministerium hat die Reform des Insolvenzgesetzes bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Reform soll vornehmlich den Banken in Spanien helfen. Es soll vor allem verhindert werden, dass die Gläubigerabkommen  zur  Aufteilung der Insolvenzmasse letztlich wirkungslos bleiben.  Dies geschah in der Praxis oft bei insolventen Immobilienfirmen. 

 Daneben  soll durch die Reform die gerichtliche Bearbeitungsdauer von Insolvenzanträgen beschleunigt werden; bisher war die  Bearbeitungszeit teilweise so lang, dass sich die finanzielle Situation der Antragsteller bis zum Verfahrensbeginn extrem verschlechterte.

 

Febrero 12, 2009   0 Kommentar

Wirtschaftliche Freiheit in Spanien wächst

Im Index für ökonomische Freiheit des nordamerikanischen Wall Street Journal und der Heritage Foundation für das Jahr 2009, "The 2009 Index of Economic Freedom", werden 183 Länder nach 10 spezifischen Kriterien, wie z.B. Handelshemmnisse, Geschäftsentfaltungschancen, Investitionsfreiheit und Eigentumsrechte analysiert.

Dabei schneidet Spanien im Gegensatz zu Deutschland besser ab als im Vorjahr. 

Nach dem Bericht beträgt die wirtschaftliche Freiheitsrate in Spanien 70,1, womit Spaniens Wirtschaft auf Platz 29 im Index der freisten Wirtschaftsstandorte rangiert. Seine Wertung hat sich seit dem letzten Jahr um einen Punkt erhöht aufgrund von Verbesserungen im Bereich der Steuerfreiheit und der Investitionsfreiheit. Innerhalb der 43 Länder in der Region Europas belegt Spanien Platz 16, die Gesamtwertung liegt gut über dem Weltdurchschnitt.

Es heißt dort weiter: „Spanien sticht vor allem hervor was die Geschäftsfreiheit, die Handelsfreiheit, die Investitionsfreiheit, die Finanzierungsfreiheit, die Eigentumsrechte und die Korruptionsrate betrifft. Die durchschnittliche Zollrate ist niedrig, aber zollfremde Handelshemmnisse beschränken nach wie vor die völlige Handelsfreiheit. Die Regierung hat die Bürokratie verschlankt und die Konzessionserteilung vereinfacht. Ausländische Investitionen unterliegen nur wenigen Beschränkungen seitens der Regierung. Spanien erfreut sich an einem modernen und konkurrenzfähigen Finanzsystem. Die Regelungen sind verständlich, die inländischen Zugriffsmöglichkeiten auf Kredite sind mehr als angemessen. Die Judikative ist unabhängig von der Politik, auch wenn bürokratische Hürden immer noch eine langsame Erledigung der Fälle verursachen.

Spanien ist relativ schwach einzuschätzen hinsichtlich der Steuerfreiheit, der staatlichen Wirtschaftsaktivitäten und der Arbeitnehmerfreiheit. Die Regierungsausgaben betragen fast 40 % des BIP. Die Verbesserung der Etatverwaltung ist einer der Hauptpunkte des Steuerreformprogramms. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor eingeschränkt, was ein dynamischeres Arbeitsplatzwachstum verhindert.“

Deutschland liegt zwar mit Platz 25 vor Spanien hat sich jedoch aufgrund zunehmender staatlicher Regulierung leicht um -0,1 auf eine Rate von 70,5 verschlechtert.

Die Liste führen übrigens Hong Kong (Platz 1) und Singapur (Platz 2) an. Schlusslichter sind Zimbabwe und Nord Korea. Wer sich für die Details interessiert, kann den vollständigen Index kostenlos bei  http://www.heritage.org/Index/ einsehen.

 

 

 

Enero 29, 2009   0 Kommentar

Chaos im Madrider Flughafen

Aufgrund eines starken Schneefalles und eines Bummelstreikes der Piloten der spanischen Fluggesellschaft Iberia kam es in den letzten Tagen am Madrider Flughafen zu grossen Verspätungen und zu teilweise sehr chaotischen Zuständen. Auf Iberia dürfte eine Klagewelle der verärgerten Passagiere eingehen. Es ist davon auszugehen, dass viele Fluggäste deren Flug gestrichen bzw. erst mit erheblichen Verspätungen abflog, jeweils einen Schadensersatz bis zu EUR 900,00 geltend machen werden. Die Verbraucherschutzverbände empfehlen direkt eine Klage einzureichen, da dies in der Regel zu einer direkten Vergleichszahlung durch die Fluggesellschaft führt; von einer reinen aussergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen wird abgeraten, da diese erfahrungsgemäss nicht zum gewünschten Erfolg führe. Es wird erwartet, dass derSchaden für Iberia mehrere Millionen Euro betragen dürfte. .

Enero 13, 2009   0 Kommentar