Frimengründungen in Spanien
Agosto 23, 2010
Karl H. Lincke
Allgemeine Anmerkungen
Trotz Wirtschaftskrise ist Spanien unverändert ein Land das durch angenehmes Klima, gute Küche und freundliche Menschen viele Personen anlockt. Wer nicht nur zum Urlaub bleiben möchte und mit dem Gedanken spielt seine Selbständigkeit von Deutschland nach Spanien zu verlegen, kann vor Ort relativ problemlos und kostengünstig ein Unternehmen gründen.
Die beliebteste Gesellschaftsform bei Unternehmensgründungen in Spanien ist die spanische Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Sociedad de Responsabilidad Limitada“ in Kurzform „S.L.“ genannt). Im Folgenden werden die wesentlichen Schritte zur Gründung einer S.L. erörtert:
Firmenname
Zunächst müsste beim zentralen Handelsregister von Madrid der Gesellschaftsname für die neue Gesellschaft beantragt werden. Die Firma wird nach dem Namen stets den Zusatz “S.L.” führen müssen.
Nach Erteilung des gewünschten Namens durch das Zentrale Handelsregister (die Dauer liegt zwischen 4 und 7 Tage nach Antragstellung) ist die Gesellschaft innerhalb von zwei Monaten zu gründen.
Kapital
Das Mindeststammkapital der S.L. beträgt EUR 3.006,00. Bei der deutschen Gesellschaftsform GmbH liegt das Mindestkapital wesentlich höher bei EUR 25.000,00. Kleinunternehmer und Existenzgründer wird es in Spanien somit wesentlich leichter gemacht eine solide und haftungsbegrenzte Rechtsform für ihre Aktivität wählen zu können.
Im europäischen Vergleich dürfte nur das Mindestkapital der britischen Gesellschaftsform der Limited unter dem einer S.L. liegen. Da es im Vereinigten Königreich kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital für eine Limited gibt, reicht theoretisch 1 Pfund aus. Problematisch bei der Limited ist jedoch, das nachdem von deutschen Gerichten die Rechts- und Parteifähigkeit von europäischen Gesellschaftsformen, die in Deutschland eine Zweigniederlassung haben, anerkannt wurde, eine regelrechte Schwemme von Limiteds über Deutschland einbrach; das Image der Limited hat darunter sehr gelitten.
Gesellschafter
Solange die Gesellschaft mehr als einen Gesellschafter hat, sind diese anonym und durch Dritter auch nicht unter Einsichtnahme im Handelsregister zu identifizieren.
Sitz
Die spanische S.L. muss ihren Sitz innerhalb des spanischen Territoriums haben. Sie kann jedoch Niederlassungen in Deutschland haben. Ihre Rechts- und Parteifähigkeit wird daher von deutschen Gerichten anerkannt.
Gründungskonto
Bereits vor der Gründung muss Urkunde ein eigens für das Stammkapital zu errichtendes Gründungskonto bei einer spanischen Geschäftsbank eröffnet werden. Auf dieses Gründungskonto sind die Gesellschaftereinlagen einzuzahlen.
Geschäftsführungsorgan
Das Geschäftsführungsorgan der S.L. sind die so genannten “administradores” bzw. „consejeros“ (Verwalter bzw. Verwaltungsratsmitglieder). Ein weiterer Vorteil der S.L. besteht darin, dass es sich hierbei auch um nicht in Spanien ansässige Personen handeln kann. Sie müssen auch keinen speziellen rechtlichen Anforderungen genügen. Das Geschäftsführungsorgan kann durch einen Alleinverwalter, zwei gemeinsam oder einzelvertretungsberechtigte Verwalter oder durch einen Verwaltungsrat ausgeübt werden.
Es ist theoretisch möglich, dass der Gesellschafter, der Verwalter und der Geschäftsführer ein und die selbe Person ist.
Satzung
In der Gesellschaftssatzung sind vor allem der Sitz der Gesellschaft, das Stammkapital und seine Stückelung sowie der Gesellschaftszweck anzugeben. Ferner können in der Satzung vom Gesetz abweichende Übertragungsregelungen bzw. erhöhte Mehrheiten für die Fassung bestimmter Beschlüsse geregelt werden.
Kosten/Honorare
Alle Gründungskosten (Anwalt, Notar, Handelsregister, etc.) richten sich grundsätzlich nach der Höhe des Stammkapitals. Ausgehend vom Mindeststammkapital in Höhe von EUR 3.006,00 würden sich folgende Gründungskosten ergeben:
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Anwaltshonorar: ca. 1.900,- €
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Notariat: ca. 350,- €
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Handelsregister: ca. 300,- €
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Gründungssteuer: 30,06 € (1 % des Gesellschaftskapitals)
- Namensreservierung: 25,00
Der volle Beitrag kann hier eingesehen werden: www.gentleys.com/firmengrundung-in-spanien/
Reform des spanischen Arbeitsrechts
Junio 21, 2010
Karl H. Lincke

Das spanische Recht ist für seine im europäischen Vergleich sehr arbeitnehmerfreundliche Ausrichtung bekannt. Die aktuelle volkswirtschaftliche Situation und der politische Druck anderer EU-Staaten haben kürzlich zu vielen Diskussionen und Debatten rund um das Thema „Arbeitsrecht“ in Spanien geführt, deren Ergebnisse sich in einer Reform niederschlagen.
Das Gesetzesvorhaben umfasst fünf wesentliche Punkte:
1.) Die Entschädigung für eine ungerechtfertigte Entlassung soll von 45 Tagen Lohn pro Jahr der Betriebszugehörigkeit auf 33 Tage pro Arbeitsjahr gesenkt werden.
Ziel dieser Änderung ist es, unbegrenzte Arbeitsverträge zu fördern bei gleichzeitiger Senkung der Kosten potenzieller Entlassung.
2.) Ferner wurde der Gesetzestext bezüglich der Entlassung aus objektiven (wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen) Gründen geändert. Objektive Gründe liegen laut Gesetz vor, wenn sich das Unternehmen in einer negativen Wirtschaftssituation befindet, welche die Entlassung angemessen und vernünftig begründbar macht.
3.) Darüberhinaus soll eine staatliche Entlastung für Unternehmen für Entlassungen durch den Fondo de Garantía Salarial (FOGASA) eingeführt werden, welcher einen Teil der zu zahlenden Abfindungen in Höhe von acht Tagen Lohn für jedes Jahr im Unternehmen übernimmt.
4.) Die Bedingungen, die für eine Abweichung von den im Tarifvertrag bestimmten Löhnen erfüllt sein müssen, wurden nicht konkretisiert. Eine solche Abweichung darf laut neuem Gesetz nur eine zeitweise Lösung mit Ausnahmecharakter sein, welche Unternehmen in wirtschaftlich prekärer Lage vorbehalten bleibt.
5.) Die maximale Frist von Werk- und Dienstverträgen (befristete Arbeitsverträge) wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Die maximale Verlängerung von einem Jahr bleibt bestehen. Sollte der Arbeitnehmer darüber hinaus im Unternehmen verbleiben, geht sein Arbeitsvertrag in einen unbefristeten über.
Vertrauenskrise in Spanien
Mayo 24, 2010
Karl H. Lincke

Der Geschäftsführer der Deutschen Handelskammer für Spanien (AHK), Peter Moser, berichtete in der Wirtschaftszeitung Expansión, dass die Informationsanfragen zur wirtschaftlichen Situation Spaniens zugenommen haben; dies läge jedoch vornehmlich daran, dass die Interessenten eine ähnliche Entwicklung für Spanien wie beim derzeitigen Sorgenkind Europas Griechenland befürchten. Allgemein ist also eine zunehmende Skpesis deutscher Unternehmen zu verzeichnen, die vor der Krise in dieser Deutlichkeit noch nicht bestand. Der Geschäftsführer der AHK berichtet weiter, dass die Mitgliedzahl der Handelskammer gleichgeblieben ist, obwohl die Zahl der Unternehmen die zur Zeit in Spanien investieren, sinkt.
Letzlich bleibt zu hoffen, dass die besabsichtigten Sparmassnahmen der spanischen Regierung helfen, das Vertrauen in das Land zurückgewonnen wird. Die Regierung kündigte an, die Löhne der Staatsbediensteten um fünf Prozent zu kürzen und 2011 einzufrieren; dzudem sollen 13.000 Stellen im öffentlichen Dienst wegfallen. Daneben werden die Babyprämien i.H.v. EUR 2.500,- ab dem 1. Januar 2011 gestrichen . Auch die Renten sollen – mit Ausnahme der Mindestrenten – im kommenden Jahr nicht mehr steigen.
Businessetikette in Spanien
Abril 7, 2010
Karl H. Lincke
Einer der wichtigsten Erkenntnisse für mich in den letzten Jahren war: In Spanien ist letztendlich immer die Sympathie ausschlaggebend für einen gelungenen Geschäftsabschluss oder für ein positives Vorstellungsgespräch. Berufserfahrung, Fähigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen sind keine unwichtigen Kriterien im Spanischen Business – aber die menschliche Komponente überwiegt im Geschäftsleben. Ebenso bedeutsam ist der respektvolle Umgang miteinander und besonders dem Chef gegenüber. Beim ersten Kennenlern-Gespräch reichen ein zurückhaltendes Händeschütteln und ein intensiver und offener Blickkontakt. In Spanien ist ähnlich wie in den angelsächsischen Länder die Hemmschwelle zum “Du” auch viel niedriger als in Deutschland. Klischees stimmen bekanntlich nicht immer. Spaniern wird gerne nachgesagt, dass sie unpünktlich seien. Das stimmt aber nur bedingt. Insbesondere in Nord-Spanien und in den grossen Städten Madrid und Barcelona ist Pünktlichkeit im Business ebenso wichtig wie in Deutschland. Von ausländischen Besuchern und Geschäftsleuten wird geradezu erwartet, dass sie pünktlich erscheinen. Bei Meetings im Geschäftsleben können sich Small Talk, heftige Diskussionen, Gesprächunterbrechungen oder –überlappungen häufig abwechseln.
Körperkontakt ist ebenfalls selbstverständlich – ein Zurückschrecken des ausländischen Gastes kommt nicht gut an. Ebenso wenig beliebt im Geschäftsleben sind Gespräche über die katholische Kirche oder das Franco Regime. Fußball geht dagegen immer, auch im Business-Alltag. Sehr empfänglich sind Spanier für Gespräche über gutes Essen, neue Gerichte, Wein, Kunst oder Literatur.
Meetings folgen im Geschäftsleben in Spanien nicht immer der Agenda. Wichtige Punkte werden ab und an einfach ausgelassen, unwichtige Dinge überanalysiert. Ganz wichtig: Einfach geduldig bleiben. Unnötiger Stress und Druck sind nicht angebracht, Kritik oder gar Bevormundung sind ein Garant für ein frühzeitiges Scheitern eines positiven Business-Abschlusses.
Viele Geschäfte werden in Spanien bei einem guten Essen vollendet. Auch hier gibt es einiges zu beachten: Begleichen Sie niemals nur Ihren eigenen Anteil der Rechnung. Entweder lädt man ein oder wird eingeladen. Rechnungen werden im Geschäftsleben nicht geteilt und Geld wird keinesfalls dem Bezahlenden wiedergegeben. Eine Gegeneinladung ist die logische Erwiderung auf die Essenseinladung. Das Motto lautet: Großzügigkeit ist Trumpf im Business-Alltag wie im Privatleben.
In Spanien werden Beziehungen gepflegt: im Berufs- wie im Privatleben. Netzwerke aufzubauen ist das A und O im Geschäftsleben in Spanien. Kleine Gefälligkeiten sind ein Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung und sollten selbstverständlich erbracht werden. Was gegen die Regeln verstößt: Einladungen abzulehnen. Ein gepflegtes Erscheinungsbild und gute Kleidung sind ein Muss im Geschäftsleben.

Massenentlassungen in Spanien
Marzo 22, 2010
Karl H. Lincke
Am 16. März 2010 hat die Anwaltskanzlei Mariscal & Aociados zusammen mit der Deutschen Aussenhandelskammer für Spanien (AHK) und der Personalberatungsfirma MOA BPI Group einen Vortrag zum Thema „Massenentlassung, Lösungen und Alternativen in Zeiten der Krise“ veranstaltet. Die vortragenden Anwälte von Mariscal & Asociados waren Antonio Torralba und der Autor dieses Blogs.
Das Massentlassungsverfahren ("Expediente de Regulación de Empleo"), besser bekannt als „ERE“ ist zur Zeit sehr aktuell in Spanien. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren zur Beantragung der Kündigung und Suspendierung von Arbeitsverträgen. Das Verwaltungsverfahren wird i.d.R. mit Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern und ggf. auch mit vom Arbeitgeber ausgearbeiteten Sozialplänen begleitet. Die Arbeitsbehörde kann die beantragte Massenentlassung genehmigen oder auch ablehnen.
Gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kann ein Widerspruch eingelegt oder eine verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht werden.

Abnahme der Wirtschaftlichen Freiheit in Spanien
Febrero 10, 2010
Karl H. Lincke

Im Index für ökonomische Freiheit für das Jahr 2010 des nordamerikanischen Wall Street Journal und der Heritage Foundation, "The 2010 Index of Economic Freedom" werden alljährlich 183 Länder nach 10 spezifischen Kriterien, wie z.B. Handelshemmnisse, Geschäftsentfaltungschancen, Investitionsfreiheit und Eigentumsrechte analysiert.
Während Deutschland im internationalen Vergleich besser abschneidet als im Vorjahr, fällt Spanien von Platz 29 auf Platz 36 des Indexes der freisten Wirtschaftsstandorte zurück.
Nach dem Bericht beträgt die wirtschaftliche Freiheitsrate in Spanien 69,6, was einen Verlust von 0,5 im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dies ist auf Verschlechterungen in sechs der zehn Kriterien der wirtschaftlichen Freiheit zurückzuführen. Die grössten Verluste entstanden dabei bzgl. der Korruptionsrate. Dennoch liegt Spanien in der Gesamtwertung gut über dem Weltdurchschnitt. Innerhalb der 43 Länder in der Region Europas belegt Spanien Platz 19.
Dem Bericht zu Folge kommen Spanien vor allem die Zahlen der Geschäftsfreiheit, der Handelsfreiheit, der Investitionsfreiheit, der Finanzierungsfreiheit, und der Eigentumsrechte zugute.
Verfahren zur Unternehmensgründung wurden effektiver. Zwar bedarf es mehr Zeit für eine Unternehmensgründung in Spanien als im Weltdurchschnitt, dafür liegt die Dauer der Erteilung einer Betriebserlaubnis unter diesem. Das unternehmerisch denkende Umfeld ist förderlich für eine dynamische Entwicklung des privaten Wirtschaftssektors.
Spaniens Handelspolitik ist vergleichbar mit der von anderen Mitgliedsstaaten der EU. Ferner weist Spanien ein modernes und wettbewerbsfähiges Finanzsystem auf. Die Regelungen sind verständlich, die inländischen Zugriffsmöglichkeiten auf Kredite gut. Zudem ist die Judikative unabhängig von politischer Beeinflussung auch wenn bürokratische Hürden immer noch eine langsame Erledigung der Fälle verursachen.
Schwierigkeiten bleiben weiterhin in den Breichen der Steuerfreiheit, der staatlichen Wirtschaftsaktivitäten und der Arbeitnehmerfreiheit. Die Vermögenssteuer wurde 2009 aufgehoben. Das Steueraufkommen betrug im letzten Jahr 37,9 % des BIP.
Die Regierungsausgaben bleiben hoch, sie betrugen letztes Jahr fast 40 % des BIP. Die Verbesserung der Etatverwaltung ist einer der Hauptpunkte des Steuerreformprogramms.
Als Mitglied der Eurozone lag die Inflationsrate zwischen 2006 und 2008 durchschnittlich bei 3,8 %
Die Löhne sind gestiegen, sodass Spanien diesbezüglich einige andere europäische Länder hinter sich lassen kann. Immobilieneigentum wurde stark subventioniert allerdings erfolgen die Ausgaben nicht zielgerichtet. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor eingeschränkt, was ein dynamischeres Arbeitsplatzwachstum verhindert.
Die Liste führt wie bereits in vergangenen Jahren Hong Kong (Platz 1) und Singapur (Platz 2) an. Schlusslichter bleiben Zimbabwe und Nord Korea.
Wer sich für die Details interessiert, kann den vollständigen Index kostenlos bei http://www.heritage.org/Index/ einsehen.
Über 4 Millionen Arbeitslose
Febrero 5, 2010
Karl H. Lincke

Mit 4.048.493 Arbeitslosen hat die Arbeitslosigkeit in Spanien den höchsten Stand aller Zeiten erreicht. Nach Angaben des spanischen Arbeitsministeriums gab es im Januar 720.692 mehr Arbeitslose als im Vorjahr, was einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 19,6 % bedeutet. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass der Einzelhandelsumsatz in Spanien 2009 um 12 % gesunken ist, was die Schließung von 40.000 Geschäften und den Verlust von rund 90.000 Arbeitsplätzen im Bereich des Einzelhandels zur Folge hatte.
Da das Potential an Arbeitsplätzen nicht ausreichend und die Anzahl sowohl der befristeten, als auch der unbefristeten Einstellungen, zurückgegangen ist, sind immer mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter dazu gezwungen, vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit einhergehend erhöht sich nicht nur der Prozentsatz an Langzeitarbeitslosen , sondern ist auch die Rückläufigkeit derjenigen die in die Sozialversicherung einzahlen. So waren im September 2007 noch 2 Millionen mehr Menschen in Spanien beschäftigt als heute. Die höchste Zunahme der Arbeitslosigkeit ist in Andalusien und Katalonien zu verzeichnen, wobei davon insbesondere Jugendliche und Geringqualifizierte betroffen sind. In Anbetracht dieser schlechten Arbeitsmarktsituation hat die Regierung eine Reform des Arbeitsmarktes zur absoluten Priorität für das Jahr 2010 gemacht. Ziel ist es dabei, neue Arbeitsplätze zu schaffen und den Prozess der steigenden Arbeitslosigkeit aufzuhalten. Es fanden zwar bereits zahlreiche Verhandlungen und Debatten um die geplante Reform statt, eine Wende am Arbeitsmarkt ist jedoch noch nicht in Sicht.
Fonds für nachhaltige Wirtschaft
Enero 27, 2010
Karl H. Lincke

Nach mehreren erfolglosen Versuchen, der Wirtschaftskrise in Spanien entgegenzuwirken, hat sich die Regierung für 2010 zum Ziel gesetzt, mit der sogenannten Strategie der nachhaltigen Wirtschaft („Estrategia de Economía Sostenible“) die wirtschaftliche Aktivität im Lande wiederzubeleben und die hohe Arbeitslosigkeit zu verringen. Das Reformvorhaben umfasst drei grosse Bereiche, in denen eine grössere Nachhaltigkeit angestrebt wird: Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Hauptbestandteil ist das Gesetz für nachhaltige Wirtschaft („Ley para
Diese Information wurde freundlicherweise von der spanischen Delegation von Germany Trade and Invest, Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (www.gtai.com) zur Verfügung gestellt.
Mahnverfahren
Diciembre 7, 2009
Karl H. Lincke

Mit einem neuen Gesetz (ley 13/2009 de noviembre de 2009) wird der in Spanien geltende Höchstbetrag zur Einleitung des Mahnverfahrens in Spanien von EUR 30.000,00 auf EUR 250.000,00 erhöht. In der Präambel des besagten Gesetze wird zwar eine Erhöhnung auf EUR 150.000,00 genannt, doch wird mit Art. 371 des besagten Gesetzes der Betrag des einschlägigen Artikels 812 der spanischen Zivilprozessordnung (LEC) auf EUR 250.000,00 erhöht. Sofern nicht noch eine nachträgliche Korrektur erfolgen sollte, ist m.E. von diesem Betrag auszugehen. Die Gesetzesänderung findet ab dem 04.05.2010 Anwendung.
Dies ist eine gute Nachricht für Gläubiger; sie können nunmehr das Mahnverfahren auch bei hohen Forderungen einleiten und so in Spanien das langwierige ordentlich Gerichtsverfahren vermeiden. Der Unterschied bei Kosten und Verfahrensdauer zwischen einem Mahnverfahren und einem Gerichtsprozess ist erheblich.
Black Friday
Noviembre 24, 2009
Karl H. Lincke

Wer sich der Applemania nicht entziehen kann, hat jetzt eine gute Chance preiswerter an einen neuen Mac, IPod, ITouch, etc. zu gelangen. Der in den USA als Black Friday benannte Freitag nach Thanks Giving gilt für die Konsumgüterhersteller als einer der wichtigsten Verkaufstage. Die Amerikaner nutzen diesen Tag, um die ersten Weihnachtsgeschenke zu besorgen und die Geschäfte locken traditionell mit entsprechenden Angeboten nur für diesen einen Tag.
Zum ersten Mal wird dieser 1-tägige Shopping-Event an diesem Freitag, den 27. November (00.00 MEZ bis 23.59 MEZ) durch Apple auch nach Spanien und Deutschland gebracht.
Glaubt man Internetgerüchten, so soll es
bis zu 30 % auf alle IPods
bis zu 25 % auf alle Mac Computer
und bis 15 % Rabatt auf Software, Hardware und Accessoires geben.
Hier kann man sich schon einmal über die Preise informieren und am Freitag auch direkt online kaufen: store.apple.com/de-business




