Mahnverfahren in Spanien

Mahnverfahren in Spanien

Mit einem neuen Gesetz (ley 13/2009 de noviembre de 2009) wird der in Spanien geltende Höchstbetrag zur Einleitung des Mahnverfahrens in Spanien von EUR 30.000,00 auf EUR 250.000,00 erhöht. In der Präambel des besagten Gesetze wird zwar eine Erhöhnung auf EUR...