Wie hinlänglich bekannt, ist im Mai 2018 die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten.  Der Verlag Otto Schmidt hat dieses heissdiskutierte  Thema zum Gegenstand der diesjährigen Kölner Datenschutztage gemacht.

Dabei wurde dem Ganzen auch ein internationaler Focus gegeben und als einer der Vortragendendurfte ich dabei über  die Umsetzung der DSGVO in Spanien berichten.

Während, wie ich gelernt habe, fast alle anderen EU Lander  die DSGVO bereits umgesetzt haben. hinkt  Spanien (und auch Griechenland) noch hinterher. Selbstverständlich ist die DSGVO in Spanien anwendbar und genießt Anwendungsvorrang, allerdings existiert bezüglich der Umsetzung nur ein Gesetzesentwurf. Wann das entsprechende Gesetz zu erwarten ist, hängt vom spanischen Gesetzgeber ab, der gegenwärtig andere Sorgen zu haben scheint. Spannend fanden die über 150 Teilnehmer meine Ausführungen zu lateinamerikanischen Ländern, die in Zusammenarbeit mit der spanischen Datenschutzagentur das spanische und mitin das EU Datenschutzrecht implementieren. Daneben werden die drakonische Verhängung von Strafen und hohen Bussgeldern der spanischen Datenschutzagentur stets mit grossem Erstaunen quittiert.

Neben den Vorträgen von Experten aus anderen EU Ländern wurden an den zwei Tagen auch Themen wie E-Privacy, Joint Control, Informationspflichten, Datenportabilität sowie Aufgaben und Haftung des DSB behandelt.

Überraschend war für mich in Anbetracht des doch etwas trocken wirkenden Themas die hohe Teilnehmerzahl und die fachliche Kompetenz der Teilnehmer. Nach dem Veranstalter nicht nur ein Besucherrekord, sondern auch ein Höchstmass an positiven Feedback.