Erhöhung der Gerichtsgebühren in Spanien geplant

Erhöhung der Gerichtsgebühren in Spanien geplant

In Spanien wurde ein Gesetzentwurf zur Erhöhung der Gerichtsgebühren für die Verfahren vor Zivilgerichten, Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten auf den Weg gebracht. Die Änderungen sollen der Überlastung der Gerichte und der exzessiven Nutzung mehrerer Instanzen entgegenwirken, sowie andere Verfahren der Streitbeilegung fördern. Die Erhöhungen der spanischen Gerichtsgebühren belaufen sich auf Beträge zwischen 50 und 750 Euro.

Änderungen im spanischen Zivilprozessrecht

Änderungen im spanischen Zivilprozessrecht

Am 11. Oktober trat das Gesetz zur Verfahrensbeschleunigung („Ley 37/2011, de 10 de octubre, de medidas de agilización procesal“) für Zivil- und Verwaltungsprozesse in Kraft. Die besagten Verfahren sollen dadurch vereinfacht und beschleunigt werden. Die wichtigsten...
Neues Gesetz zum Zahlungsverzug in Spanien

Neues Gesetz zum Zahlungsverzug in Spanien

Am 05.07.2010 trat ein neues Gesetz zum Zahlungsverzug in Kraft [1]. Die Gesetzesreform ist Folge eines gesteigerten Zahlungsausfalls und -verzugs, sowohl seitens privater als auch öffentlicher Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise in Spanien stark...
Mahnverfahren in Spanien

Mahnverfahren in Spanien

Mit einem neuen Gesetz (ley 13/2009 de noviembre de 2009) wird der in Spanien geltende Höchstbetrag zur Einleitung des Mahnverfahrens in Spanien von EUR 30.000,00 auf EUR 250.000,00 erhöht. In der Präambel des besagten Gesetze wird zwar eine Erhöhnung auf EUR...