Rund um die Uhr einkaufen: Noch vor dem Sommer sollen in Madrid Geschäfte an Werk- und Feiertagen durchgehend öffnen dürfen.

Gesetz zur Modernisierung des Handels (Ley de Modernización del Comercio)

Möglich werden sollen die neuen Ladenöffnungszeiten durch das Gesetz zur Modernisierung des Handels („Ley de Modernización del Comercio“). Gegenwärtig befindet sich dieses Gesetz noch im Stadium eines sogenannten Vorprojektes.

Gesetzgebungszuständigkeiten obliegen den Autonomen Gebietskörperschaften

Die Gesetzgebungszuständigkeiten für den Ladenschluss obliegen den Autonomen Gebietskörperschaften. Jede Autonomen Gebietskörperschaften (wie z.B. Madrid oder Katalonien)  kann selbst über die Ladenöffnungszeiten bestimmen. 

Freigegeben werden sollen die Ladenschlusszeiten von Montag bis Sonntag und an allen 22 Feiertagen in Madrid. Dabei soll der Handel nach dem Landesminister von Madrid für Konsum und Wirtschaft, Fernando Merry del Val, zu Nichts gezwungen werden.

Vielmehr will man ihm die Möglichkeit geben sich den Kaufgewohnheiten und -präferenzen der Kunden anzupassen.

Bürokratieabbau und Schaffung von Arbeitsplätzen

Das Gesetzesprojekt soll auch gleichzeitig dazu genutzt werden um Bürokratie und Auflagen abzubauen.  Madrid verspricht sich von den freigegebenen Schlusszeiten Umsatzwachstum und neue Arbeitsplätze. Konkret haben die Madrider Behörde, die totale Freigabe bereits in der Einkaufszone der Puerta del Sol getestet und festgestellt, dass dort 500 neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.