In Spanien werden in der Praxis häufig Gesellschaften auf Vorrat verwendet, um die langwierigen Formalitäten der Neugründung einer Gesellschaft zu umgehen. Zeitersparnis und weniger Risiko sind ihre größten Vorteile.

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Definition

Unter Vorratsgesellschaften versteht man Gesellschaften, die keinerlei wirtschaftliche Aktivität entfalten bis auf ihren Gründungsvorgang. Sie werden ausschließlich zu Vorratszwecken als „leere Hülle“ gegründet. Sie nehmen keinen Geschäftsbetrieb auf, sondern verwalten lediglich ihr eigenes Vermögen.

Schritte für die Verwendung einer Vorratsgesellschaft in Spanien

Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Vorratsgesellschaft ist diese bereits im Unternehmensregister – in der Regel mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststammkapital – eingetragen und besitzt eine Steuernummer sowie eine Standardsatzung.

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Erwerb und Übertragung sämtlicher Anteile

Um die Gesellschaft verwenden zu können, müssen alle Anteile bzw. Aktien erworben und übertragen sein.

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Änderung der Satzung und Anpassung des Geschäftszwecks

Die Gesellschaftssatzung ist zu aktualisieren; insbesondere muss der Geschäftszweck angepasst sowie die Geschäftsführung ausgetauscht werden.

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Aktivierung beim Registergericht offenlegen

Die Aktivierung einer Vorratsgesellschaft ist in Spanien als wirtschaftliche Neugründung gegenüber dem Registergericht offenzulegen.

Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann in weniger als 24 Stunden abgeschlossen werden. Weitere Details und einen Vergleich zu den Schritten der Neugründung einer Gesellschaft im aktuellen Artikel von Mariscal & Abogados.