Vom 17. bis 18. Juni 2014 fand im Dorint Pallas Hotel in Wiesbaden die Veranstaltung Cross Border Commerce 2014 unter dem Motto ‚Interaktiver Handel goes global – Grenzübergreifend Märkte erobern‘  statt.

Branchenexperten aus ganz Europa referierten zu den dringlichsten Themen für Unternehmen, die ihr Onlinegeschäft im Ausland ausweiten wollen.

Was sind die attraktivsten Auslandsmärkte? Was muss man bei Marketing und Personaleinsatz beachten? Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es im grenzüberschreitenden Onlinehandel?

Diese entscheidenden Fragen wurden von namenhaften Referenten in Vorträgen und Diskussionsrunden diskutiert und beantwortet.

Best-Practice Beispiele aus der Erfahrung von angesehen Unternehmen wie Google, Ebay, oder Lufthansa veranschaulichten die Fakten der Vorträge.

Am zweiten Kongresstag fand das Praxis-Seminar Recht und Steuern im Cross Border Commerce statt, an der ich auch teilnehmen durfte und über die Besonderheiten des spanischen Rechts referierte.

In einer Panel-Diskussion erklärte neben meiner Person eine Gruppe von internationalen Fachanwälten in  IT/E-Commercerecht die Besonderheiten der jeweiligen Rechtslage und Verbraucherrechte in verschiedenen europäischen Ländern.

Die Teilnehmer diskutierten insbesondere eifrig über die Rechtslage und die Rechte der Verbraucher im Online-Handel in Spanien.

Große Aufmerksamkeit hat auch die Frage erfahren, wie weit die EU-Harmonisierug der einzelnen Gesetze, die den grenzüberschreitenden Online-Handel vereinfachen soll, fortgeschritten ist. Dabei kontte allgemein festgestellt werden, dass zumindest die Verbraucherschutzrichtline in dem meisten europäischen Lander fristgerecht (13.06.2014/14.06.2014) umgesetzt wurde.