Die Kündigung wegen unkorrekter Kleidung ist in Spanien zulässig.

Nach einer aktuellen Entscheidung des “Tribunal Supremo” von Madrid (Oberster Gerichtshof) ist die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unkorrekter Kleidung zulässig.

Berufskleidung muss den sozialen Gepflogenheiten folgen

Der Entscheidung liegt der Fall eines Autohausverkäufers zugrunde, der wiederholt in Jeans, T-Shirt und Turnschuhen zur Arbeit erschien.

Nach dem Gerichtsurteil muss sich die Berufskleidung an den sozialen Gepflogenheiten orientieren. Da der Verkäufer im Publikumsverkehr tätig war und den Anweisungen seines Arbeitgebers nicht folgte, stufte das Gericht sein Verhalten als undiszipliniert ein und bestätigte das Vorliegen eines Kündigungsgrundes.

Um in eigener Sache mit der Kleidung nicht anzuecken, empfehle ich von Zeit zu Zeit in die Kategorie Businessetikette dieses Blogs zu sehen.