Die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung in Spanien macht es für Unternehmen leichter, eine Massenentlassung aus wirtschaftlichen Gründen vorzunehmen.

Zuletzt wurde über ein Fall entschieden, der es einer Autovermietungsgesellschaft ermöglichte eine Massenentlassung vorzunehmen. Die Entassung von 38,75% der Belegschaft wurde allein mit der Verschlechterung der Bilanzen begründet.  Das Gericht empfand es als ausreichenden Grund, dass das Unternehmen in den letzten drei Geschäftsjahren eine negative Entwicklung nachweisen konnte.

Es musste jedoch auch vom Unternehmen dargelegt werden, dass die Massenentlassung geeignet ist, die finanzielle Situation zu verbessern und letztlich das Unternehmen zu „retten“.

Es fällt auf, dass die spanischen Arbeitsgerichte, die in der Vergangenheit im Zweifel stets zu Gunsten der Arbeitnehmer entschieden zunehmens von dieser Doktrin abweichen und den Argumenten der Arbeitgeberseite in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise mehr Verständnis entgegen bringen.