Am 16. März 2010 hat die Anwaltskanzlei Mariscal & Asociados zusammen mit der Deutschen Aussenhandelskammer für Spanien (AHK) und der Personalberatungsfirma MOA BPI Group einen Vortrag zum Thema „Massenentlassung, Lösungen und Alternativen in Zeiten der Krise“ veranstaltet.

Die vortragenden Anwälte von Mariscal & Asociados waren Antonio Torralba und der Autor dieses Blogs.

Das Massentlassungsverfahren („Expediente de Regulación de Empleo“), besser bekannt als „ERE“ ist zur Zeit sehr aktuell in Spanien. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren zur Beantragung der Kündigung und Suspendierung von Arbeitsverträgen. Das Verwaltungsverfahren wird i.d.R. mit Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern und ggf. auch mit vom Arbeitgeber ausgearbeiteten Sozialplänen begleitet. Die Arbeitsbehörde kann die beantragte Massenentlassung genehmigen oder auch ablehnen.

Gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kann ein Widerspruch eingelegt oder eine verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht werden.