Das spansiche und das deutsche Finanzministerium haben am 03.02.2011 in Madrid ein neues Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet.

Dabei wurde die Absenkung des Quellensteuersatzes bei Dividenden aus Unternehemnesbeteiligungen von bisher 10 % auf 5 % sowie der Verzicht auf Quellenbesteuerungsansprüche Zinsen und Lizenzgebühren vereinbart. Dies soll Investoren als Anreiz dienen.

Zusätzlich beinhalte das neue Abkommen einen umfassenden Informationsaustausch welcher auf die Eindämmung eines schädlichen Steuerwettbewerbes und Steuerhinterziehung abziele.

Weitere Details können über das Steuerberatungsbüro Aranda (www.arintass.es) erhalten werden.