Das spanische Justizministerium hat die Reform des Insolvenzgesetzes bereits weitestgehend abgeschlossen.

Die Reform soll vornehmlich den Banken in Spanien helfen. Es soll vor allem verhindert werden, dass die Gläubigerabkommen  zur  Aufteilung der Insolvenzmasse letztlich wirkungslos bleiben.  Dies geschah in der Praxis oft bei insolventen Immobilienfirmen. 

Daneben  soll durch die Reform die gerichtliche Bearbeitungsdauer von Insolvenzanträgen beschleunigt werden; bisher war die  Bearbeitungszeit teilweise so lang, dass sich die finanzielle Situation der Antragsteller bis zum Verfahrensbeginn extrem verschlechterte.