Für den Onlinehandel in Spanien wurden durch die Änderungen der EU-Richtlinie besonders interessante Neuerungen im Rücktrittsrecht eingeführt.

Die wesentlichen Änderungen im Rücktrittsrecht für Verbraucher im Onlinehandel in Spanien können in die folgenden vier Hauptaspekte zusammengefasst werden:

1. Verlängerung der Frist zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts im Onlinehandel in Spanien

Für den Verbraucher verlängert sich die Frist zur Inanspruchnahme dieses Rechts im Vergleich zur vorausgehenden Richtlinie von 7 Werktagen auf 14 Kalendertage. Missachtet der Unternehmer die Informations- und Dokumentationspflicht über das Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist zur Inanspruchnahme des Rechts auf 12 Monate ab dem Ablaufdatum des ursprünglichen Rücktrittszeitraums. Der ursprüngliche Rücktrittszeitraum beginnt ab dem Lieferzeitpunkt des erstandenen Gutes bzw. der Vertragsabschließung, wenn es sich um Dienstleistungen handelt.

2. Erbringung neuer Dokumentation in Verbindung mit dem Rücktrittsrecht im Onlinehandel in Spanien

Das neu aufgesetzte Konsumentenschutzgesetz und weitere damit verbundene Gesetze bringen neue Musterformulare mit sich: (i) das Musterdokument zur Verbraucher- und Nutzerinformation über das Rücktrittsrecht und (ii) das Musterformular zum Rücktritt selbst.

3. Veränderung von Ausnahmen beim Rücktrittsrechts im Onlinehandel in Spanien

Im Interesse einer besseren Konkretisierung wird die Ausnahmeliste zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts erweitert. Die generische Bezugnahme auf die Beschaffenheit des Gutes als Umstand, der die Rückgabe des Gutes verhindert, wird gestrichen.

4. Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts im Onlinehandel in Spanien

Sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer müssen innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen die gegenseitige Rückerstattung der Leistungen einleiten, nachdem die Inanspruchnahme des Rückerstattungsrechts seitens des Verbrauchers kommuniziert wurde. Der Unternehmer verfügt über das Recht, die Rückzahlung des vom Verbraucher einbezahlten Betrags einzubehalten, bis er die Güter zurückerhalten hat, oder bis der Verbraucher einen Beweis über die Rückgabe derselbigen erbracht hat.

Es wird betont, dass Artikel 28 der Richtlinie 2011/83/UE ab dem 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Auf Grund der Wichtigkeit der beschriebenen Veränderungen im Onlinehandel in Spanien ist es jedoch ratsam, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Nutzerrechte zu überprüfen sowie die internen Protokolle zu aktualisieren, um den Onlinehandel in Spanien an die neuen Bedingungen anzupassen.