Spanien steht vor der Herausforderung seine hohe Zahl von Arbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Die spanische Zentralbank „Banco de España“ kritisierte in diesem Zusammenhang kürzlich das rigide spanische Arbeitsrecht. Nach Studien der angesehenen Business School IESE könnte die Arbeitslosenquote auf  7,3 % fallen, wenn die Regierung Reformen in die Wege leiten würde um Kündigungen billiger zu machen und um gesetzliche Einschränkungen und Auflagen bei Arbeitsverträgen zu minimieren. Gegenwärtig hat die Arbeitslosenquote die 10% Marke bereits überschritten. Experten wie Prof. Juan José Méndez von der Universidad Autónoma erwarten in Kürze sogar eine Arbeitslosenquote von 14% in Spanien.

Nach den Statistiken von „Doing Business 2008“ der spanischen Wirtschaftszeitung Expansión liegt Spanien hinter Deutschland bei den Kosten für die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Insbesondere bei Entlassungen aus betrieblichen / wirtschaftlichen Gründen führt die Einbeziehung der Behörden durch die Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens („Expediente de Regulación de Empleo“) zu einer Verkomplizierung und letztlich Verteuerung von Kollektiventlassungen.