Einträge vom — Marzo 2008

Entlassung wegen unpassender Kleidung

Nach einer aktuellen Entscheidung des “Tribunal Supremo” von Madrid (Oberster Gerichtshof) ist die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen unkorrekter Kleidung zulässig. Der Entscheidung liegt der Fall eines Autohausverkäufers zugrunde, der wiederholt in Jeans, T-Shirt und Turnschuhen zur Arbeit erschien. Nach dem Gerichtsurteil muss sich die Berufskleidung an den sozialen Gepflogenheiten orientieren. Da der Verkäufer im Publikumsverkehr tätig war und den Anweisungen seines Arbeitgebers nicht folgte, stufte das Gericht sein Verhalten als undiszipliniert ein und bestätigte das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Um in eigener Sache mit der Kleidung nicht anzuecken, empfehle ich von Zeit zu Zeit in die Kategorie „Businessetikette“ dieses Blogs zu sehen. —

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Marzo 28, 2008   4 Kommentare

Geschäftsessen

Die meisten Geschäftsanbahnungen werden in Spanien beim Essen vorgenommen. Der spanische Geschäftsmann will seinen potentiellen Geschäftspartner persönlich kennen lernen. Dafür bietet sich tra­ditionell das zweistündige Mittagessen (14:00 h bis 16:00 h) an. Ein spanischer Mandat erklärte mir einmal, dass es für ihn die preiswerteste Alternative sei einen Geschäftsraum in optimaler Lage (d.h. in der Nähe des Kunden) zu “mieten”. Ein Argument, das nicht von der Hand zu weisen ist.

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Marzo 28, 2008   6 Kommentare

Volkspartei (PP) will Steuern weiter senken

Am 26. Februar fand in der Deutschen Handelskammer Madrid eine Diskussionsveranstaltung der Wirtschaftsjunioren Madrid zu den wirtschaftspolitischen Wahlprogrammen der großen spanischen Volksparteien statt. Am ersten Event hierzu nahm der Sprecher des parlamentarischen Wirtschaftsausschusses des Partido Popular (PP), Vicente Martínez-Pujalte teil. In einer angeregten Diskussion forderte er im Wesentlichen mehr Privatisierungen, weniger Steuern und mehr Produktivität für sein Land, um es aus der ”Krise” zu helfen. In den Defiziten bei der Berufsausbildung sah Martínez-Pujalte einen Hauptgrund für die sinkende Produktivität und immer noch schwache Innovation in seinem Land. Falls seine Partei bei den Parlamentswahlen am 9. März siege, würde sie eine grundlegende Reform der beruflichen Ausbildung in die Wege leiten.

Martínez-Pujalte sieht Spanien in einer “sehr schwierigen Lage”, glaubt jedoch, dass das Land noch sehr viel Wachstumskapazität hat und diese durch eine weitere Senkung der Unternehmenssteuern animiert werden könne. Eine PP-Regierung würde deswegen vor allem auf den Investitionsstandort Spanien setzen, wozu auch gehöre, wieder einen gemeinsamen Gesetzesrahmen für das Land zu schaffen: “Wir haben derzeit einen Flickenteppich, jede spanische autonome Region macht in Wirtschaftssachen, was sie will, das verunsichert Investoren”, so der PP-Sprecher.
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Marzo 28, 2008   1 Kommentar

Gastronomie

Im Bereich der Gastronomie bieten die hohe Qualität der Küche und die Vielfalt der Produkte große Reize. Wie eigentlich in jedem Land kann man auch in Spanien nicht von der Landesküche sprechen. Jede Region hat je nach ihren geografischen und klimatischen Verhältnissen ihre eigenen kulinarischen Spezialitäten und besondere Zubereitungsarten, die seit Generationen nahezu unverändert geblieben sind. Bei Reisen in die verschiedenen Landesteile wird man überrascht feststellen, wie vielseitig und abwechslungsreich die spanische Küche ist. Mit der Beschreibung aller regionalen Spezialitäten könnte man ein ganzes Buch füllen. Deshalb seien an dieser Stelle nur die wichtigsten und bekanntesten spanischen Regionen mit ihren typischen Gerichten genannt.

1. Katalonien („Cataluña“)

 In Katalonien findet man sowohl die ländliche , deftige Küche als auch die experimentierfreudige städtische Küche aus Barcelona und Tarragona. Die südfranzösische Küche hat in dieser Region deutliche Spuren hinterlassen Typisch sind das Tomatenbrot, die weiße Wurst („Butifara“), Frühlingszwiebel mit Mandelsauce („Calçots“) und Gänseleber („Foie Gras)“. Stolz ist man in Katalonien auf den landeseigenen Sekt („Cava“).

2. Balearische Inseln

 Die Küche der Balearen ist stark beeinflusst von der Küche aus Valencia (s.u.) und aus Katalonien. Besonders beliebt sind Fischgerichte in allen möglichen Variationen sowie süße Mehlspeisen. Typisch ist der herzhafte Brotaufstrich „Sobrasada“ und die „torta de sardinas“, eine Art Sardinenpizza.

3. Andalusien

 Das wohl bekannteste Gericht dieser Region ist der „Gazpacho“, eine kalte Suppe aus mediterranen Gemüsesorten, die gern im Sommer gegessen wird. Andalusien bietet eine abwechslungsreiche, attraktive Küche, nicht nur an der Küste, sondern vor allem in den Städten wie Granada, Cordoba und Sevilla.

4. Valencia

 Die Araber brachten den Reis in die Gegend von Valencia und er prägt bis heute die regionale Küche. Das berühmteste Reisgericht ist zweifellos die „Paella“, die es mittlerweile in zahlreichen Varianten gibt.

5. Madrid

 Madrid kann man durch seine zentrale Lage und sein großes Bevölkerungswachstum in den zurückliegenden Jahrzehnten als Schmelztiegel der verschiedenen spanischen Regionalküchen ansehen. Man findet dort die besten Fischrestaurants („Marisquerías“) und Fleischbrathäuser („Asadores“) Spaniens. Auch gibt es immer mehr spanische Sterneköche, die ihre Restaurants in Madrid aufmachen. Eine typische Regionalküche ist schwer auszumachen. In der Region wird viel Lamm und Spanferkel gegessen. Als Lokalgericht gelten die „callos a la madrileña“ (Kutteln).

6. Baskenland

 Großer Beliebtheit erfreut sich in Spanien die baskische Küche. Der Einfluss Frankreichs ist auch hier unverkennbar. Die Küche reicht von deftigen Eintöpfen bis zu leichten Fischgerichten. Viele der bekanntesten spanischen Spitzenköche stammen aus dem Baskenland. Ausländer sollten bedenken, dass die Ernährungsgewohnheiten sehr verschieden von denen ihres Herkunftslandes sein können. Was Essenszeiten betrifft, werden in Spanien die Mahlzeiten etwas später als in anderen Ländern eingenommen. Wie in allen südlichen Ländern fällt auch in Spanien das Frühstück meist recht bescheiden aus. Man trinkt einen Milchkaffee („café con leche“) und dazu isst man süßes Gebäck. Wer körperlich arbeitet, erlaubt sich gegen 11 Uhr ein etwas opulenteres zweites Frühstück mit „Tortilla“ (Kartoffelomelette) oder belegtem Brötchen („bocadillo“). Das Mittagessen wird meist zwischen 14 und 16 Uhr eingenommen. Es besteht aus drei Gängen: Vorspeise, Hauptgang, Nachtisch und/oder Kaffee. In den Restaurants wird in allen spanischen Regionen meist ein preiswertes Mittagsmenü mit verschiedenen Alternativen angeboten. Auch das Abendessen wird ab 22 Uhr mit mehreren Gängen ausgiebig zelebriert. Die Mahlzeiten werden fast immer von Wein begleitet. In Spanien gibt es nicht nur ausgezeichneten Rotwein, sondern auch sehr guten Weißwein.—————

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Marzo 15, 2008   0 Kommentar

Vertragsgestaltung in Spanien

 Nach dem spanischen Recht gilt die Vertragsfreiheit, die sich nach dem Parteiwillen richtet. Dieser Grundsatz ermöglicht es, dass die Parteien ihre Vertragsbedingungen frei aushandeln können. Es gibt jedoch zwingende Rechtsvorschriften, die Vorrang vor dem Parteiwillen haben. Diese Rechtsvorschriften betreffen bestimmte Verträge, wie z.B. Handelsvertreterverträge oder Franchisingverträge (s. u.). Grundsätzlich ist es nach der spanischen Rechtsordnung nicht erforderlich, dass Handelsverträge der Schriftform bedürfen. Es gilt insoweit die Formfreiheit, wonach eine mündliche Vereinbarung genauso wirksam ist wie ein schriftlicher Vertrag. Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen, wie z. B. Ratenzahlungsverträge oder Verbraucherkreditverträge u. Ä. Es ist jedoch ratsam, dass jedweder Vertrag oder jedwede Handelsvereinbarung schriftlich festgehalten und auch von den Parteien unterzeichnet wird, um einen ausreichenden Beweis vorliegen zu haben, wenn es notwendig sein sollte. Es ist ebenfalls ratsam, dass in dieser schriftlichen Vereinbarung die wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien enthalten sind. Darüber hinaus sollten folgende Punkte erwähnt werden: 

  • Vertragsdauer, bei der spezifiziert wird, ob es eine Verlängerungsmöglichkeit gibt und ggf. für wie lange.
  • Vertragsauflösungsgründe, bei denen es ratsam ist, die schwerwiegende Nichterfüllung der Parteien mit einzubeziehen.
  •  Gerichtsstand, d. h. welches Gericht bei Streitigkeiten zum Vertrag zuständig ist. Die Parteien können sich ordentlichen oder Schiedsgerichten unterwerfen. Soweit man sich den Schiedsgerichten unterwirft, ist es in Spanien üblich, die bei den verschiedenen spanischen Handelskammern bestehenden Schiedsgerichte oder den Spanischen Schiedsgerichtshof zu wählen. 
  • Anwendbares Recht: Dieser Punkt ist genauso wie der zuvor genannte äußerst wichtig, wenn zumindest eine der Vertragsparteien nicht spanisch ist.  

 Anschließend wäre noch darauf hinzuweisen, dass alle nicht geregelten Aspekte nach den anwendbaren Gesetzen beurteilt werden. Dazu zählen die Vorschriften des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil), das allgemeine Recht sowie die Sondervorschriften, die für verschiedene Vertragstypen gelten.————-

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Marzo 8, 2008   0 Kommentar

Gründung einer spanischen GmbH (“S.L.”)

  Die „GmbH“ spanischen Rechts (S.L.) ist heute in Spanien die am weitesten verbreitetste Gesellschaftsform, weil ihre rechtlichen Rahmenbedingungen eine große Flexibilität gewährleisten.

Der Name der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann grundsätzlich frei gewählt werden, solange er sich aus lateinischen Buchstaben und arabischen oder römischen Zahlen zusammensetzt, gefolgt von der Abkürzung „S.L.“ oder „S.R.L.“. Allerdings darf der Name einer neu gegründeten S.L. nicht id­entisch oder ähnlich (verwechselbar) sein mit einer bereits be­stehenden Firma in Spanien. In Spanien wird jede Gesellschaft nicht nur im örtlich zuständigen Handelsregister eingetragen, sondern daneben zu Informationszwecken auch noch in einem Zentralen Handelsregister in Madrid registriert. Dort muss auch vor der Gründung der Gesellschaft überprüft werden, ob der ge­wünschte Name noch verfügbar ist.

In der zu erstellenden Gesellschaftssatzung sind neben dem Sitz der Gesellschaft, vor allem das Stammkapital und seine Stückelung anzugeben.  Daneben ist der Gesellschaftszweck zu definieren und genau zu bestimmen. In einigen Branchen muss der Gesellschaftszweck vor der Eintragung ins Handelsregister behördlich genehmigt werden (z.B. bei Transportunternehmen). Bei der Gründung der Gesellschaft muss mindestens ein Gesell­schafter vorhanden sein. Eine spanische GmbH in der Form einer Einmanngesellschaft muss auf diesen Umstand in der Firmierung durch einen entsprechenden Namenszusatz hinweisen („Sociedad Unipersonal“); andernfalls haftet der Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Für Einmanngesellschaften gibt es außerdem be­sondere Vorschriften im Hinblick auf die Gesellschafterversamm­lungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter.  Das Mindestkapital beträgt 3.005,06 Euro (dieser ungerade Betrag ergab sich durch die Umstellung von Peseten auf Euro). Das Stammkapital ist bei der Gründung voll einzuzahlen. Es kann durch Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden. Die Gründung erfolgt zwingend durch notarielle Beurkundung.Die Gesellschaft erlangt ihre volle Rechtsfähigkeit dann erst durch die Eintragung ins zuständige Handelsregister. Die Gesellschaft unterliegt in Spanien in jeder Hinsicht der Steuer­pflicht, u.a. hat sie dort die Gründungssteuer in Höhe von 1% des Stammkapitals zu entrichten. Hierfür ist eine Steueridentifikations­nummer (C.I.F.) zu beantragen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es zudem erforderlich ist, dass die ausländischen Ver­walter bzw. Muttergesellschaft/en eine spanische Steueridentifikationsnummer (Número de Identificación fiscal para extranjeros) auch kurz „NIE“ genannt, beantragen müssen. Dies lässt sich beim örtlich zuständigen Spanischen Ge­neralkonsulat erledigen. Es handelt sich dabei um einen einfachen Formularantrag. revista2_web3.jpg

Marzo 2, 2008   0 Kommentar