Kategorie — Personalrecht
Reform des spanischen Arbeitsrechts

Das spanische Recht ist für seine im europäischen Vergleich sehr arbeitnehmerfreundliche Ausrichtung bekannt. Die aktuelle volkswirtschaftliche Situation und der politische Druck anderer EU-Staaten haben kürzlich zu vielen Diskussionen und Debatten rund um das Thema „Arbeitsrecht“ in Spanien geführt, deren Ergebnisse sich in einer Reform niederschlagen.
Das Gesetzesvorhaben umfasst fünf wesentliche Punkte:
1.) Die Entschädigung für eine ungerechtfertigte Entlassung soll von 45 Tagen Lohn pro Jahr der Betriebszugehörigkeit auf 33 Tage pro Arbeitsjahr gesenkt werden.
Ziel dieser Änderung ist es, unbegrenzte Arbeitsverträge zu fördern bei gleichzeitiger Senkung der Kosten potenzieller Entlassung.
2.) Ferner wurde der Gesetzestext bezüglich der Entlassung aus objektiven (wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen) Gründen geändert. Objektive Gründe liegen laut Gesetz vor, wenn sich das Unternehmen in einer negativen Wirtschaftssituation befindet, welche die Entlassung angemessen und vernünftig begründbar macht.
3.) Darüberhinaus soll eine staatliche Entlastung für Unternehmen für Entlassungen durch den Fondo de Garantía Salarial (FOGASA) eingeführt werden, welcher einen Teil der zu zahlenden Abfindungen in Höhe von acht Tagen Lohn für jedes Jahr im Unternehmen übernimmt.
4.) Die Bedingungen, die für eine Abweichung von den im Tarifvertrag bestimmten Löhnen erfüllt sein müssen, wurden nicht konkretisiert. Eine solche Abweichung darf laut neuem Gesetz nur eine zeitweise Lösung mit Ausnahmecharakter sein, welche Unternehmen in wirtschaftlich prekärer Lage vorbehalten bleibt.
5.) Die maximale Frist von Werk- und Dienstverträgen (befristete Arbeitsverträge) wurde von zwei auf drei Jahre erhöht. Die maximale Verlängerung von einem Jahr bleibt bestehen. Sollte der Arbeitnehmer darüber hinaus im Unternehmen verbleiben, geht sein Arbeitsvertrag in einen unbefristeten über.
Junio 21, 2010 0 Kommentar
Massenentlassungen in Spanien
Am 16. März 2010 hat die Anwaltskanzlei Mariscal & Aociados zusammen mit der Deutschen Aussenhandelskammer für Spanien (AHK) und der Personalberatungsfirma MOA BPI Group einen Vortrag zum Thema „Massenentlassung, Lösungen und Alternativen in Zeiten der Krise“ veranstaltet. Die vortragenden Anwälte von Mariscal & Asociados waren Antonio Torralba und der Autor dieses Blogs.
Das Massentlassungsverfahren ("Expediente de Regulación de Empleo"), besser bekannt als „ERE“ ist zur Zeit sehr aktuell in Spanien. Es handelt sich dabei um ein Verwaltungsverfahren zur Beantragung der Kündigung und Suspendierung von Arbeitsverträgen. Das Verwaltungsverfahren wird i.d.R. mit Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern und ggf. auch mit vom Arbeitgeber ausgearbeiteten Sozialplänen begleitet. Die Arbeitsbehörde kann die beantragte Massenentlassung genehmigen oder auch ablehnen.
Gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kann ein Widerspruch eingelegt oder eine verwaltungsgerichtliche Klage eingereicht werden.

Marzo 22, 2010 1 Kommentar
Über 4 Millionen Arbeitslose

Mit 4.048.493 Arbeitslosen hat die Arbeitslosigkeit in Spanien den höchsten Stand aller Zeiten erreicht. Nach Angaben des spanischen Arbeitsministeriums gab es im Januar 720.692 mehr Arbeitslose als im Vorjahr, was einen Anstieg der Arbeitslosenquote auf 19,6 % bedeutet. Einer der Hauptgründe dafür ist, dass der Einzelhandelsumsatz in Spanien 2009 um 12 % gesunken ist, was die Schließung von 40.000 Geschäften und den Verlust von rund 90.000 Arbeitsplätzen im Bereich des Einzelhandels zur Folge hatte.
Da das Potential an Arbeitsplätzen nicht ausreichend und die Anzahl sowohl der befristeten, als auch der unbefristeten Einstellungen, zurückgegangen ist, sind immer mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter dazu gezwungen, vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden und Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Damit einhergehend erhöht sich nicht nur der Prozentsatz an Langzeitarbeitslosen , sondern ist auch die Rückläufigkeit derjenigen die in die Sozialversicherung einzahlen. So waren im September 2007 noch 2 Millionen mehr Menschen in Spanien beschäftigt als heute. Die höchste Zunahme der Arbeitslosigkeit ist in Andalusien und Katalonien zu verzeichnen, wobei davon insbesondere Jugendliche und Geringqualifizierte betroffen sind. In Anbetracht dieser schlechten Arbeitsmarktsituation hat die Regierung eine Reform des Arbeitsmarktes zur absoluten Priorität für das Jahr 2010 gemacht. Ziel ist es dabei, neue Arbeitsplätze zu schaffen und den Prozess der steigenden Arbeitslosigkeit aufzuhalten. Es fanden zwar bereits zahlreiche Verhandlungen und Debatten um die geplante Reform statt, eine Wende am Arbeitsmarkt ist jedoch noch nicht in Sicht.
Febrero 5, 2010 2 Kommentare
Fonds für nachhaltige Wirtschaft

Nach mehreren erfolglosen Versuchen, der Wirtschaftskrise in Spanien entgegenzuwirken, hat sich die Regierung für 2010 zum Ziel gesetzt, mit der sogenannten Strategie der nachhaltigen Wirtschaft („Estrategia de Economía Sostenible“) die wirtschaftliche Aktivität im Lande wiederzubeleben und die hohe Arbeitslosigkeit zu verringen. Das Reformvorhaben umfasst drei grosse Bereiche, in denen eine grössere Nachhaltigkeit angestrebt wird: Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Hauptbestandteil ist das Gesetz für nachhaltige Wirtschaft („Ley para
Diese Information wurde freundlicherweise von der spanischen Delegation von Germany Trade and Invest, Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (www.gtai.com) zur Verfügung gestellt.
Enero 27, 2010 0 Kommentar
Die Krise trifft auch die internationalen Anwaltskanzleien
Als Anwalt bekommt man oft zu hören, dass man in rezessiven Phasen antizyklisch partizipiere, Dies erweist sich jedoch in der jetzigen Finanz- und Wirtschaftskrise als Irrtum. Zwar steigt in wirtschaftlichen Abschwungphasen der Beratungsbedarf bei Unternehmen, die kurz vor dem Konkurs stehen; doch das Restrukturierungsgeschäft allein kann für viele Kanzleien das Ausbleiben großer Transaktionen nicht ausgleichen.
Insbesondere kämpfen Grosskanzleien gegen deutlich zweistellige Umsatzeinbrüche; denn seit dem die Unternehmenskäufe ausbleiben, weil sich Banken, Private-Equity-Fonds und strategische Investoren aus dem Markt verabschiedet haben, fehlen wichtige Einnahmequellen. Einige Wirtschaftskanzleien sind selbst über Nacht zu einem Restrukturierungsfall geworden. Vor allem angelsächsische Kanzleien sind stark betroffen. Bislang haben in Grossbritanien schon annähernd 3.000 Wirtschaftsanwälte ihren Job verloren.
Tagesaktuelle Zahlen zu den Entlassungen auf der Insel liefert das Branchenblatt „The Lawyer“ über einen „Legal Job Watch“ im Internet: Danach haben unter anderem die Kanzleien des sogenannten Magic Circle, d.h. Linklaters bislang 270 Anwälte, Allen & Overy 247, DLA Piper 176 und Clifford Chance 130 Anwälte entlassen. Doch nicht alle Kanzleien reagieren mit Massenentlassungen auf die Krise. So hat Norton Rose seinen Anwälten gerade das Angebot unterbreitet, für ein Jahr lang auf 15 Prozent ihrer Bezüge zu verzichten und dafür nur noch an vier Tagen die Woche zu arbeiten. Alternativ können die Associates auch ein Sabbatical von bis zu drei Monaten nehmen, wenn sie dafür mit 30 Prozent ihres Basisgehalts auskommen.
In Deutschland hat zwar noch keine Kanzlei Kurzarbeit angemeldet. Doch auch hierzulande kämpfen etliche der ganz grossen Kanzleien gegen deutlich zweistellige Umsatzeinbrüche. Partner, die nicht genügend Umsätze generieren, müssen gehen oder werden herabgestuft. Und die verbliebenen Anwaltsgesellschafter leisten Kapitalspritzen, um die Verluste auszugleichen. Hält die Wirtschaftskrise weiter an, dürfte die Unzufriedenheit steigen. Im Handelsblatt wurde jüngst darüber spekuliert, dass die eine oder andere internationale Großkanzlei in Deutschland zusammenbricht.
Um in der Vergangenheit die großen Transaktionen in kürzester Zeit zu stemmen, wurden die Anwaltsteams in der Boomzeit extrem aufgestockt. In der Spitze kamen so acht angestellte Anwälte auf einen Partner. Dieses Verhältnis wird jetzt wieder zurückgefahren.
Die Folge: Die Großen überarbeiteten derzeit ihre Geschäftskonzepte und suchen nachhaltige und möglichst konjunkturunabhängige neue Beratungsfelder, wie zum Beispiel den Markt für Erneuerbare Energien sowie die Medizintechnik, Branchen, die durch eine Vielzahl von kleineren bis mittleren Unternehmen angetrieben werden und damit eigentlich für Großkanzleien uninteressant sind.
Bei Mariscal & Asociados scheinen wir als kleinere internationale Wirtschaftskanzlei die Ausnahme zu sein, die die Regel bestätigt, denn derzeit entlassen wir keine Anwälte; vielmehr stellen wir gerade ein.
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Marzo 27, 2009 0 Kommentar
Neues Insolvenzgesetz in Spanien
Das spanische Justizministerium hat die Reform des Insolvenzgesetzes bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Reform soll vornehmlich den Banken in Spanien helfen. Es soll vor allem verhindert werden, dass die Gläubigerabkommen zur Aufteilung der Insolvenzmasse letztlich wirkungslos bleiben. Dies geschah in der Praxis oft bei insolventen Immobilienfirmen.
Daneben soll durch die Reform die gerichtliche Bearbeitungsdauer von Insolvenzanträgen beschleunigt werden; bisher war die Bearbeitungszeit teilweise so lang, dass sich die finanzielle Situation der Antragsteller bis zum Verfahrensbeginn extrem verschlechterte.
Febrero 12, 2009 0 Kommentar
Wirtschaftliche Freiheit in Spanien wächst
Im Index für ökonomische Freiheit des nordamerikanischen Wall Street Journal und der Heritage Foundation für das Jahr 2009, "The 2009 Index of Economic Freedom", werden 183 Länder nach 10 spezifischen Kriterien, wie z.B. Handelshemmnisse, Geschäftsentfaltungschancen, Investitionsfreiheit und Eigentumsrechte analysiert.
Nach dem Bericht beträgt die wirtschaftliche Freiheitsrate in Spanien 70,1, womit Spaniens Wirtschaft auf Platz 29 im Index der freisten Wirtschaftsstandorte rangiert. Seine Wertung hat sich seit dem letzten Jahr um einen Punkt erhöht aufgrund von Verbesserungen im Bereich der Steuerfreiheit und der Investitionsfreiheit. Innerhalb der 43 Länder in der Region Europas belegt Spanien Platz 16, die Gesamtwertung liegt gut über dem Weltdurchschnitt.
Es heißt dort weiter: „Spanien sticht vor allem hervor was die Geschäftsfreiheit, die Handelsfreiheit, die Investitionsfreiheit, die Finanzierungsfreiheit, die Eigentumsrechte und die Korruptionsrate betrifft. Die durchschnittliche Zollrate ist niedrig, aber zollfremde Handelshemmnisse beschränken nach wie vor die völlige Handelsfreiheit. Die Regierung hat die Bürokratie verschlankt und die Konzessionserteilung vereinfacht. Ausländische Investitionen unterliegen nur wenigen Beschränkungen seitens der Regierung. Spanien erfreut sich an einem modernen und konkurrenzfähigen Finanzsystem. Die Regelungen sind verständlich, die inländischen Zugriffsmöglichkeiten auf Kredite sind mehr als angemessen. Die Judikative ist unabhängig von der Politik, auch wenn bürokratische Hürden immer noch eine langsame Erledigung der Fälle verursachen.
Spanien ist relativ schwach einzuschätzen hinsichtlich der Steuerfreiheit, der staatlichen Wirtschaftsaktivitäten und der Arbeitnehmerfreiheit. Die Regierungsausgaben betragen fast 40 % des BIP. Die Verbesserung der Etatverwaltung ist einer der Hauptpunkte des Steuerreformprogramms. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor eingeschränkt, was ein dynamischeres Arbeitsplatzwachstum verhindert.“
Deutschland liegt zwar mit Platz 25 vor Spanien hat sich jedoch aufgrund zunehmender staatlicher Regulierung leicht um -0,1 auf eine Rate von 70,5 verschlechtert.
Die Liste führen übrigens Hong Kong (Platz 1) und Singapur (Platz 2) an. Schlusslichter sind Zimbabwe und Nord Korea. Wer sich für die Details interessiert, kann den vollständigen Index kostenlos bei http://www.heritage.org/Index/ einsehen.
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Enero 29, 2009 0 Kommentar
Spaniens Arbeitslosenquoten könnte auf 7,3 % fallen
Spanien steht vor der Herausforderung seine hohe Zahl von Arbeitslosen wieder in den Arbeitsmarkt zu bekommen. Die spanische Zentralbank „Banco de España“ kritisierte in diesem Zusammenhang kürzlich das rigide spanische Arbeitsrecht. Nach Studien der angesehenen Business School IESE könnte die Arbeitslosenquote auf 7,3 % fallen, wenn die Regierung Reformen in die Wege leiten würde um Kündigungen billiger zu machen und um gesetzliche Einschränkungen und Auflagen bei Arbeitsverträgen zu minimieren. Gegenwärtig hat die Arbeitslosenquote die 10 % Marke bereits überschritten. Experten wie Prof. Juan José Méndez von der Universidad Autónoma erwarten in Kürze sogar eine Arbeitslosenquote von 14 % in Spanien.
Nach den Statistiken von „Doing Business 2008“ der spanischen Wirtschaftszeitung Expansión liegt Spanien hinter Deutschland bei den Kosten für die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Insbesondere bei Entlassungen aus betrieblichen / wirtschaftlichen Gründen führt die Einbeziehung der Behörden durch die Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens („Expediente de Regulación de Empleo“) zu einer Verkomplizierung und letztlich Verteuerung von Kollektiventlassungen.

Octubre 8, 2008 0 Kommentar
“En Espagne, la fiesta est finie”
So titelte gestern die französische Wirtschaftszeitung La Tribune. Nach den zurückliegenden Jahren des kleinen spanischen Wirtschaftswunders ist die Party aus Sicht der Franzosen nun vorbei. Betrachtet man die Arbeitslosenzahlen sieht es wirklich so aus, als sei Schluss mit Lustig: Die Zahl der Arbeitslosen ist derzeit auf 2,4 Millionen gestiegen und übertrifft damit schon die Höchstmarke der letzten Wirtschaftsflaute Anfang der 90iger Jahre. Die Zahl der Beschäftigungslosen steigt seit ca. einem Jahr konstant an. Im Jahresvergleich schlug sich die Schwächung der Wirtschaftsaktivität, angetrieben durch den Baustopp im Immobiliensektor, in der Arbeitslosenstatistik mit einem Zuwachs von 456.578 zusätzlichen arbeitslosen Personen nieder, d.h. 23,1% mehr als in 2007. Die Industrie kann die überschüssigen Arbeitskräfte des Immobiliensektors nicht auffangen. Tatsächlich wurden von ihr im letzten Jahr über 40.000 Personen in die Arbeitslosigkeit entlassen, was einen Anstieg von 15,2% bedeutet. Was aber noch viel mehr überrascht, ist der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit im Dienstleistungssektor – 18,9% mehr als im Vorjahr. Wirklich besorgniserregend ist daran, dass die Arbeitslosigkeit im Juli damit einen Sektor getroffen hat, der sich aufgrund des Tourismusgewerbes in dieser Jahreszeit eigentlich anders entwickeln sollte.
Die Probleme am Arbeitsmarkt spiegeln sich auch in der sinkenden Zahl der Sozialversicherten wieder. Im Juli sank die Anzahl der Beitragszahler um 0,57%, was einen Verlust von 109.227 Mitgliedern mittlerer Beitragshöhe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum darstellt.
Um den Arbeitsmarkt wieder anzukurbeln, scheint eine umfassende Flexibilisierung des Arbeitsrechts unumgängl
Agosto 6, 2008 2 Kommentare
Übertriebene Lebensläufe stellen einen Kündigungsgrund dar
Das oberste Arbeitsgericht von Madrid (Sala de lo Social, 686/2007) hat entschieden, dass die unwahren Angaben eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Unternehmen in Bezug auf seine akademischen Abschlüsse, einen Betrug darstellen. Nach dem Urteilspruch berechtigen nachweisbar falsche Angaben zur Kündigung, wenn sie ursächlich für die Einstellung waren.
Mayo 9, 2008 2 Kommentare





